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BayObLG, 16.07.1992 - BReg. 1 Z 51/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Landsberg/Lech - VI 334/62
- LG Augsburg, 04.07.1991 - 5 T 5364/90
- BayObLG, 09.03.1992 - BReg. 1 Z 51/91
- BayObLG, 16.07.1992 - BReg. 1 Z 51/91
Papierfundstellen
- FamRZ 1993, 458
- Rpfleger 1993, 325
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.09.1968 - III ZB 11/67
Antrag eines Rechtsanwaltes auf gerichtliche Festsetzung des Wertes des …
Auszug aus BayObLG, 16.07.1992 - BReg. 1 Z 51/91
Diese anwaltliche Tätigkeit ist aufgrund des § 7 Abs. 1 BRAGO nach ihrem eigenen Wert zu berechnen, ein Grundsatz, den § 9 Abs. 1 BRAGO nicht durchbricht (BGH NJW 1968, 2334 ). - BayObLG, 04.12.1986 - BReg. 1 Z 43/86
Beschwerde gegen die Festsetzung de Geschäftswerts
Auszug aus BayObLG, 16.07.1992 - BReg. 1 Z 51/91
Dabei kommt es vor allem auf das mit der Beschwerde verfolgte wirtschaftliche Interesse, die Bedeutung der Beschwerde für die Beteiligten sowie auf die sonstigen Umstände des Einzelfalles an (vgl. BayObLGZ 1986, 489/491).
- BayObLG, 19.07.1994 - 1Z BR 23/94
Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit eines Verfahrensbevollmächtigten im …
Stimmen die Gegenstände nicht überein, so sind die Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit gemäß § 7 Abs. 1 BRAGO nach deren eigenem Wert zu berechnen, ein Grundsatz, den § 9 Abs. 1 BRAGO nicht durchbricht (BGH NJW 1968, 2334 ; BayObLG JurBüro 1993, 34).Maßgebend ist in erster Linie das von dem Beteiligten verfolgte wirtschaftliche Interesse (vgl. BayObLGZ 1986, 489/491 und BayObLG JurBüro 1993, 34).